Wir bauen Ihr Mehrfamilienhaus
Die Qualität der Bauausführung und die Orientierung der Wohnungen lassen einen guten Wohnwert erkennen.
Das Gebäude des Mehrfamilienhauses wird in Massivbauweise errichtet. Die Geschoßdecken des Mehrfamilienhauses werden als Stahlbetondecken ausgeführt, die wärmedämmenden Außenwände und die tragenden Innenwände sind aus Mauerwerk. Das Dach wird als Satteldach ausgebildet.
Das Mehrfamilienhaus umfasst mindestens zwei Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss. Das Untergeschoß wird als Garagengeschoß mit Nebenräumen errichtet.
Die Grundlage der Ausführung bilden die behördlichen Auflagen, die anerkannten Regeln der Bautechnik, die VOB (Teil C ), die einschlägigen DIN-Normen mit ihren ergänzenden Bestimmungen und die geltenden Verordnungen und Richtlinien der Behörden. Ebenfalls hält man sich an die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und der gültigen
Energieeinsparungs-Verordnung.
Änderungen durch Behördenauflagen und Änderungen aufgrund technischer Erfordernisse bleiben vorbehalten. Geringfügige Änderungen der Baustoffe und Konstruktionen, die durch die Erkenntnis und Erfahrung der fortschreitenden Bautechnik geboten erscheinen, bleiben ebenso vorbehalten.
Für den Bauherrn eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses stehen mehrere Möglichkeiten zur Wahl: Gleichwertige Wohneinheiten oder Einliegerwohnung, vermieten oder mit Angehörigen unter einem Dach leben. Eingangsbereiche und Anbauten können somit einheitlich oder individuell gestaltet werden und auf die Wohnsituation hin angepasst werden.
Ein Mehrfamilienhaus ist auch als Investitionsobjekt im Geschosswohnungsbau interessant. Ein Mehrfamilienhaus kann auch als Mehrgenerationenhaus realisiert werden. Hier sind verschiedene Konzepte und Szenarien planbar.
Planung und Bauüberwachung durch den Bauherrn
Der Bauherr übernimmt Vorleistungen, die zur Beschaffung der Baugenehmigung erforderlich sind. Diese Vorleistungen enthalten nachstehenden Umfang:
a. Entwurfsplanung
b. Anfertigung des Bauantrages einschließlich Mehrfertigung
c. Entwässerungsantrag
d. Erstellung einer prüffähigen Statik
e. Verantwortliche Bauleitung bis zur Übergabe des Bauvorhabens